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   BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59   

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https://dejure.org/1959,6514
BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59 (https://dejure.org/1959,6514)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1959 - 3 StR 1/59 (https://dejure.org/1959,6514)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1959 - 3 StR 1/59 (https://dejure.org/1959,6514)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an einen Verstroß gegen das Gebot der Auflösung einer verfassungswidrigen Partei - Anwendbarkeit der §§ 42, 47 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59
    Zu der von der Revision an sich nicht angegriffenen Verurteilung des Angeklagten nach § 93 StGB ist noch darauf hinzuweisen, dass es erforderlich ist, andererseits aber auch genügt, wenn das Urteil aus jeder der Flugschriften, deren Inhalt nach Ansicht des Landgerichts gegen § 93 StGB verstösst, diejenigen Stellen (oder jedenfalls eine Auswahl davon) wiedergibt, in denen dieser Verstoss liegen soll, andernfalls dem Revisionsgericht eine rechtliche Nachprüfung (vgl. BGHSt 8, 245 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]) in dieser Richtung nicht möglich ist.
  • BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
    Auszug aus BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59
    Schliesslich hat der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 12, 174, 177 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58] ausgesprochen, dass "bereits das Verbringen zur Verbreitung bestimmten Agitationsmaterials in das Gebiet der Bundesrepublik als ein (vollendeter) Verstoss gegen das Parteiverbot im Sinne der §§ 42, 47 BVerfGG anzusehen" sei.
  • BGH, 19.03.1958 - 3 StR 8/58
    Auszug aus BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59
    Doch hat über diese Fragen der Tatrichter zu entscheiden, wobei die verschiedenen Begehungsmöglichkeiten einer Straftat nach §§ 42, 47 BVerfGG (vgl. das KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 und BGH MDR 1958, 441 Nr. 92) zu berücksichtigen sein werden.
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Irgendwelche Feststellungen in der Richtung, daß der Täter dem Verband der ungesetzlich fortbestehenden Partei als Mitglied angehört, sind nicht erforderlich (BGH 3 StR 17/50 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 4/61

    Strafrelevanz der Aufforderung zur Aufhebung des KPD-Verbotes

    Nach dieser Vorschrift in Verbindung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 ist vielmehr u.a. derjenige strafbar, der die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen KPD oder einer Ersatzorganisation fördert (BGHSt 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; NJW 60, 1772; 3 StR 8/58 vom 19.3.1958; 3 StR 17/58 vom 22.10.1958; 3 StR 1/59 vom 16.9.1959; 3 StR 34/60 vom 15.12.1960 u.a.).

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (z.B. 3 StR 1/59 vom 16.9.1959) in gegenteiligem Sinn entschieden.

  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt gegen dieses Gebot nicht nur, wer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Partei aufrechterhält, sondern auch jeder, der in irgendeiner anderen Form die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen Partei fördert (BGH MDR 1958, 441; BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] u.a.).
  • BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63

    Bestimmung der Anforderungen an den Begriff des Mitgliedes im Sinne des § 128

    Die Verurteilung nach den §§ 42, 47 BVerfGG setzt zwar keine Zugehörigkeit des Täters zu den Resten der aufgelösten Partei oder zu einer Ersatzorganisation voraus (BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959 S. 5).
  • BGH, 17.07.1962 - 3 StR 25/62

    Rechtsmittel

    Die Bestrafung nach dieser Vorschrift setzt nicht notwendig die Zugehörigkeit des Täters zu der verbotenen Partei oder einer Ersatzorganisation voraus (BGH 3 StR 1/59 vom 16. September 1959).
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